Batterie- und Verpackungsverordnung
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an Kunden, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
Die „durchgekreuzte Mülltonne“ auf Batterien zeigt, dass Altbatterien getrennt gesammelt werden müssen. Batterien und Akkus dürfen auf keinen Fall über den Hausmüll entsorgt werden. Nur so kann verhindert werden, dass umweltschädliche Stoffe in die Umwelt gelangen und umgekehrt wertvolle Rohstoffe wiedergewonnen und in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden können.
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Wichtig zu beachten ist, dass Lithiumbatterien aus Sicherheitsgründen vor der Rückgabe gegen Kurzschluss gesichert werden müssen (z. B. durch Abkleben der Pole). Sofern die Batterie in einem Elektrogerät enthalten und leicht entnehmbar ist, muss diese zuerst entfernt und getrennt vom Elektrogerät entsorgt werden.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht „Cd“ für Cadmium, „Pb“ steht für Blei, und „Hg“ für Quecksilber.“